Die Betreuungsbehörden
Die Betreuungsbehörden sind außerdem dafür zuständig, ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer zu gewinnen und diese bei ihrer Arbeit zu beraten und zu unterstützen. Auch Vorsorge-Bevollmächtigte werden von den örtlichen Betreuungsbehörden unterstützt und beraten. Darüber hinaus kann auch die Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht bei den Betreuungsbehörden erfolgen.
Eine wesentliche Aufgabe der Betreuungsbehörden ist, das Gericht im Verfahren zur Anordnung einer Betreuung zu unterstützen, indem sie über die persönlichen Lebensumstände des betroffenen Menschen einen Sozialbericht erstellen und dem Gericht einen Betreuervorschlag unterbreiten.